Seit 2019 muss der Antrag elektronisch erfolgen - entweder über eine geeignete Entgeltabrechnungssoftware oder über die Anwendung sv.net. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt.
Weitere Details
Anleitung: A1-Antrag über sv.net stellen
Eine Anleitung für den A1-Antrag über die Browser-Anwendung sv.net/standard haben wir für Sie im Artikel "sv.net: So einfach ist der digitale A1-Antrag" zusammengestellt.
Beamte und Beamten gleichgestellte Personen
Seit 2021 gilt auch für Beamte und gleichgestellte Personen: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend.
Selbstständige
Seit 2022 gilt auch für Selbstständige: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend. Für den Antrag können Selbstständige sv.net verwenden. Eine Anleitung finden Sie oben. Weitere Informationen zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.
Entsendungen von Drittstaatsangehörigen
Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen, in die Schweiz oder in das Vereinigte Königreich nutzen Sie bitte unseren " Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1,0 MB) ". Den Antrag können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir für Sie, ob eine Entsendung vorliegt, und informieren Sie schnellstmöglich über das Ergebnis.