Der A1-Antrag wird elektronisch gestellt - entweder über eine Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal. Ihr Antrag wird an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt. Werden die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung erfüllt? Dann wird sie Ihnen online zugestellt.

Weitere Details

A1-Antrag über SV-Meldeportal: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie Sie den A1-Antrag über das SV-Meldeportal stellen, erklären wir in 6 Schritten: 

Anleitung: A1-Antrag im neuen SV-Meldeportal

Beamte und Beamten gleichgestellte Personen 

Seit 2021 gilt auch für Beamte und gleichgestellte Personen: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend.

Selbstständige 

Seit 2022 gilt auch für Selbstständige: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend. Jedoch müssen Selbstständige für den Antrag kein ELSTER-Organisationszertifikat haben: Ab 2024 können diese den A1-Antrag über ein  Bund-ID-Konto  erstellen. 

Weitere Infos zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.

Entsendungen von Drittstaatsangehörigen 

Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen, in die Schweiz oder in das Vereinigte Königreich nutzen Sie bitte unseren " Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.0 MB) ". Den Antrag können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir für Sie, ob eine Entsendung vorliegt, und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis.