Die Bescheinigung A1 benötigt man für Entsendungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz. Welche Länder das sind, lesen Sie in unserer Länderliste.

Weitere Details

Länderliste

Die A1-Bescheinigung bezieht sich immer auf ein konkretes Land. Welche Länder das genau sind, finden Sie in unserer  Länderliste

A1-Bescheinigung für mehrere Staaten 

Ist ein Mitarbeiter regelmäßig in mehreren Ländern der EU im Einsatz, muss geprüft werden, ob es sich um eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten handelt. Denn bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten gelten andere Kriterien als bei der Beurteilung einer Entsendung. Beispielsweise ist entscheidend, in welchem Land der wesentliche Teil der Tätigkeit ausgeübt wird. In diesen Fällen muss die A1-Bescheinigung über die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) beantragt werden. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der DVKA.

Entsendungen in Abkommensländer  

Bei Entsendungen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können ggf. weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Hierzu gibt es länderspezifische Fragebögen bei der DVKA und umfangreiche Informationen zum jeweiligen Land.