In den meisten EU-Ländern ist die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters nicht von Bedeutung, damit das deutsche Sozialversicherungsrecht bei einem Einsatz im Ausland weiter gilt. Entscheidend ist, dass er den Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat.
Weitere Details
Ausnahmen sind Entsendungen nach Dänemark, Großbritannien oder Nordirland, da diese Länder die Drittstaatsverordnung nicht angenommen haben.
Kompakte Informationen - auf Deutsch und auf Englisch
Ausführliche Informationen zum Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen erhalten Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 358 kB) .
Dieses Beratungsblatt finden Sie auch in englischer Sprache: Information leaflet employment abroad (PDF, 271 kB) .