Kontakt

Das kommt auf das Entsendeland an. Damit deutsches Sozialversicherungsrecht weiter gilt, ist in der EU, im EWR, in der Schweiz sowie in Großbritannien und Nordirland ist die Dauer von Entsendungen auf maximal 24 Monate begrenzt. 

Weitere Details

In Nicht-EU-Staaten mit Sozialversicherungsabkommen ist die maximale Entsendedauer im jeweiligen Abkommen geregelt. 

Tipp: die maximale Entsendedauer auf einen Blick

Für den schnellen Überblick gibt es unsere praktische Tabelle in unserem Artikel Sozialversicherungsabkommen - hier sehen Sie die maximale Entsendedauer der wichtigsten Entsendeländer. 

Und was gilt bei Entsendungen ins vertragslose Ausland?

Für Entsendungen ins vertragslose Ausland gibt es keine feste Obergrenze. Eine maximale Dauer von 24 Monaten gilt aber als anerkannte Praxis.

Wichtig: Entsendungen müssen immer zeitlich begrenzt sein. Auch wenn im Abkommen oder für das vertragslose Ausland keine Dauer festgelegt ist, müssen Sie einen klaren zeitlichen Rahmen setzen. 

Mehr Infos zu den Entsendefristen

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
 

Erklärfilm Mitarbeitende ins Ausland entsenden

Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert bei einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem Erklärfilm zum Thema Entsendung.

Entsen­dung ins Ausland

Inhalte werden geladen