Damit Ihre Mitarbeitenden während eines Auslandseinsatzes weiterhin in Deutschland sozialversichert sein können, muss es eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sein.
Weitere Details
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Befristung | Der Auslandsaufenthalt muss von vornherein zeitlich begrenzt sein. |
| Entgelt | Gegenüber dem deutschen Arbeitgeber muss ein Entgeltanspruch bestehen. |
| Dauer | Die Entsendung darf maximal 24 Monate pro Land dauern (Ausnahmevereinbarungen sind bei der
DVKA
möglich). Wichtig: Damit es als neuer Entsendezeitraum gilt, muss eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten vorliegen. |
| Umsatz | Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Umsatzes in Deutschland erzielen. |
| Vor der Entsendung | Die Mitarbeitenden müssen mindestens einen Monat vor der Entsendung den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen haben. |
| Weisungsrecht | Ausschließlich der deutsche Arbeitgeber entscheidet über die Anwerbung, den Arbeitsvertrag, die Entlassung und die wesentlichen Aufgaben im Beschäftigungsstaat des Entsendeten. |
| Start der Entsendung | Die entsendete Person darf keine andere Person am Entsende-Ort ablösen. |
Tipp: Mehr Infos und hilfreiche Beispiele zum Thema Entsendung finden Sie im Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 284 kB)
Nachweis des deutschen SV-Rechts
Den Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem weisen Entsendete mit einer A1-Bescheinigung nach.
Wichtig: Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen des Entsendelandes - z. B. über die Meldepflichten .
Was gilt bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen?
Kurz erklärt: Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben.
Für Drittstaatsangehörige gelten bei Entsendungen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen oder in die Schweiz Besonderheiten.
Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel Wird für Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung ausgestellt? .
Praktische Tipps für Arbeitgeber
- Prüfschema zur Entsendung: Sie sind nicht ganz sicher, ob die Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht gilt? Dann hilft Ihnen unser Prüfschema bei TK-Lex.
- Länderübersicht: In unserer großen Länderübersicht finden Sie Infos zur Sozialversicherung zu vielen Entsendeländern.
- Entsendebescheinigung: Den passenden Antrag für die Entsendebescheinigung (z. B. A1) finden Sie auf der Seite der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland).
In nur 4 Minuten: Das Wichtigste zum Thema Entsendung
Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen?
Die Antworten finden Sie in unserem Film.
Entsendung ins Ausland