Kontakt

Wenn Sie Mitarbeitende in einen EU-Mitgliedstaat entsenden, brauchen sie weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Denn: Ihre Mitarbeitenden haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt.

Weitere Details

Wichtig: Neben den generellen EU-Bestimmungen gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten spezifische Regelungen - vor allem bei der Meldepflicht.

Alle wichtigen Infos pro Land finden Sie in unserer Länderübersicht .

Außerdem sollten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts im Blick behalten.