Wenn Sie Mitarbeitende in einen EU-Mitgliedstaat entsenden, brauchen sie weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Denn: Ihre Mitarbeitenden haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt.
Weitere Details
Wichtig: Neben den generellen EU-Bestimmungen gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten spezifische Regelungen - vor allem bei der Meldepflicht.
Alle wichtigen Infos pro Land finden Sie in unserer Länderübersicht .
Außerdem sollten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts im Blick behalten.