Kontakt

Ja. Egal ob Ihre Beschäftigten nur für einen Tag oder mehrere Monate ins EU-Ausland reisen - Sie müssen jede Entsendung melden.

Weitere Details

Das ist wichtig, wenn Ihre Mitarbeitenden während des Einsatzes weiterhin in Deutschland sozialversichert bleiben sollen. 

Dafür müssen Sie vorab eine Meldung an den Sozialversicherungsträger schicken.

Zusätzlich müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Damit weisen Ihre Beschäftigten nach, dass deutsches Recht auch während der Entsendung gilt. 

Das Ziel: Doppelte Versicherungen (und Beitragszahlungen) und Versicherungslücken vermeiden. 

Was gilt für das Vereinigte Königreich?

Das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) ist seit dem Brexit zwar kein EU-Mitglied mehr, aber A1-Bescheinigungen gibt es weiterhin. So steht es im Handels- und Kooperationsabkommen ( HKA ) zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (UK). 

Wichtig: Einige EU-Länder kontrollieren sehr streng, ob eine A1-Bescheinigung vorliegt und fordern die Bescheinigung teilweise als Nachweis im Rahmen der arbeitsrechtlichen Meldepflicht ein.