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Grundsätzlich bleiben Beschäftigte in Deutschland versichert, wenn Arbeitgeber sie in das Vereinigte Königreich entsenden.

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Auch wenn Großbritannien (UK) und Nordirland nicht mehr Teil der EU bzw. des EWR sind, brauchen Entsendete weiterhin eine A1-Bescheinigung. Mit dieser weisen sie nach, dass sie im Heimatland versichert sind.

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Es gilt das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. 

Darin ist auch geregelt, dass Entsendete nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Gut zu wissen: Die Voraussetzungen für eine Weiterversicherung in Deutschland decken sich mit den Voraussetzungen für eine Entsendung

Mehr Infos zur Entsendung in das Vereinigte Königreich finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).