Deutschland hat mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen (SVA) geschlossen - insbesondere außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Entsenden Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einen dieser Staaten, gelten für sie die in den Abkommen vereinbarten Regeln.

Weitere Details

Weitere Informationen über das jeweilige Entsendeland erhalten Sie in unserer  Länderübersicht  sowie bei der Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).