Kontakt

Ja, das ist grundsätzlich möglich - wenn Sie die Änderung rechtzeitig melden. Wenden Sie sich dazu an den Sozialversicherungsträger, der die A1-Bescheinigung ausgestellt hat, und beantragen Sie die Anpassung des Zeitraums.

Weitere Details

Sie wissen nicht mehr, wer zuständig ist? Lesen Sie hierzu unseren Artikel " A1-Antrag: Welcher Sozialversicherungsträger ist zuständig ?

Weitere Infos zu Entsendungen und zur A1-Bescheinigung finden Sie auch auf den Seiten der DVKA.