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Bei Entsendungen in Abkommensländer stellen Sie den Antrag elektronisch über das SV-Meldeportal oder über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm - genau wie bei der A1-Bescheinigung. Für Entsendungen ins vertragslose Ausland können Sie sofort selbst prüfen, ob deutsches Recht weiter gilt.

Weitere Details

Als vertragsloses Ausland gelten Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat und die nicht zur EU oder zum EWR gehören. 

Was gilt beim vertragslosen Ausland?

Für Entsendungen in diese Länder gelten besondere Regeln, weil es keine gemeinsamen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zwischen den Staaten gibt. 

Außerdem kann keine Entsendebescheinigung ausgestellt werden. Deshalb prüfen Arbeitgeber selbst, ob die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsrechtliche Entsendung erfüllt sind und deutsches Sozialversicherungsrecht während des Auslandseinsatzes weiter gilt.

Tipp: Auslandseinsatz prüfen - so geht´s

Mit unserem praktischen Prüfschema finden Sie schnell heraus, ob deutsches SV-Recht beim Auslandseinsatz ausstrahlt.

Wichtig: Halten Sie Ihr Prüfergebnis in den Lohn- und Gehaltsunterlagen fest - so sind Sie bei einer Betriebsprüfung gut vorbereitet.

Wir unterstützen Sie bei komplexen Fällen

Bei komplexen Auslandseinsätzen ist es sinnvoll, dass der zuständige Sozialversicherungsträger den geplanten Einsatz prüft - z. B. bei langen Aufenthalten, unklarer Befristung oder mehrfachen Verlängerungen.

Wir sind für Sie da: Sind Ihre Beschäftigten bei der TK versichert, prüfen wir die Entsendung für Sie und geben Ihnen eine klare Rückmeldung. 

Hier geht’s direkt zum TK-Antrag für die Prüfung:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Gut zu wissen: Für nicht gesetzlich krankenversicherte Personen prüft die Einzugsstelle, an die die Renten- und Arbeitslosenbeiträge gezahlt werden oder zu zahlen wären.