In der Regel gilt auch während Entsendungen weiterhin das deutsche Arbeitsrecht - je nach Zielland unterschiedlich lange.
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Arbeitsrecht innerhalb der EU
Grundsätzlich gilt deutsches Arbeitsrecht. Allerdings müssen Sie zusätzlich die zwingenden Vorschriften des Einsatzlandes einhalten - etwa zum Mindestlohn, Arbeitsschutz oder zur Arbeitszeit.
Nach 12 Monaten (in Ausnahmefällen nach 18 Monaten) greift dann das volle Arbeitsrecht des Einsatzlandes.
Arbeitsrecht in Drittstaaten
Für Entsendungen in Drittstaaten, wie die USA, China oder Australien, gibt es keine allgemeingültigen Fristen.
In der Regel behält deutsches Arbeitsrecht seine Gültigkeit für die Dauer der Entsendung - jedoch mit Anpassungen an die Mindeststandards und rechtlichen Anforderungen des Einsatzlandes.
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