Grundsätzlich gilt deutsches Arbeitsrecht, es sei denn, es gibt zwingende Rechtsvorschriften des ausländischen Staates - wie Arbeitsschutz und Mindestlohn. Im Zuge der Reform der EU-Entsenderichtlinie gilt seit Mitte 2020 das volle Arbeitsrecht des Einsatzlandes nach 12 Monaten, in Ausnahmefällen ab 18 Monaten.