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Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Einen aktuellen Überblick über die bestehenden DBA liefert das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 20. Januar 2025 "Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2025". 

Überblick über Doppelbesteuerungsabkommen

Die mit dem Schreiben veröffentlichte Tabelle bietet einen umfassenden Überblick über die internationalen DBA

Senkrechte Striche am linken Rand der Tabelle kennzeichnen die Abkommen, zu denen es Änderungen seit dem 1. Januar 2024 gibt. So können Sie Neuerungen auf einen Blick erfassen. Durch den kompakten Überblick können Sie bei der Recherche zu länderspezifischen Steuerregelungen für internationale Mitarbeitende daher Zeit sparen.

Welche Informationen enthält die Tabelle?

Die Tabelle enthält unter anderem folgende Informationen:

Länderliste und Abkommenstypen

Aufgeführt sind alle Länder, mit denen DBA bestehen - etwa Abkommen zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen, zu Erbschaft- und Schenkungssteuern sowie Sonderabkommen (z. B. für Schifffahrt und Luftfahrt).

Inkrafttreten und Anwendungsdaten

Die Tabelle nennt das Datum, ab dem das jeweilige Abkommen grundsätzlich in Kraft getreten ist, sowie den Zeitpunkt, ab dem es tatsächlich angewendet wird. In vielen Fällen erfolgt die Anwendung auch rückwirkend.

Rechtliche Fundstellen und Publikationsangaben

Für jedes Abkommen ist angegeben, wo Sie den Originaltext finden (z. B. im Bundesgesetzblatt oder im Bundessteuerblatt). Das belegt die rechtliche Grundlage und dokumentiert, wo das Abkommen veröffentlicht wurde.

BEPS-MLI

Die Tabelle führt die Abkommen auf, auf die das Gesetz zum BEPS-MLI (englisch: Base Erosion and Profit Shifting-Multilateral Instrument) seit dem 1. Januar 2025 angewendet werden muss. Das betrifft Länder wie Frankreich, Spanien oder Kroatien.

Das BEPS-MLI ist ein internationaler Vertrag, der darauf abzielt, bestehende DBA an globale Steuerstandards anzupassen.

Für Sie als Arbeitgeber kann das beispielsweise bedeuten, dass es für diese Länder strengere Bedingungen für die Steuerfreistellung von Beschäftigten gibt oder dass Sie grenzüberschreitende Gehaltszahlungen stärker dokumentieren müssen.

Welchen Mehrwert bietet die Tabelle Arbeitgebern?

Die Arbeit mit der Tabelle spart nicht nur bei der Recherche länderspezifischer Steuerregelungen Zeit - sie erleichtert außerdem Ihre Verwaltung von Auslandseinsätzen sowie die Besteuerung von Grenzgänger:innen:

Aktueller Überblick

Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand der DBA und anderer steuerrelevanter Abkommen zum 1. Januar 2025.

Schnelle Identifikation von Änderungen

Durch die senkrechten Striche am linken Rand können Sie sofort erkennen, zu welchem Abkommen es seit dem 1. Januar 2024 Änderungen gegeben hat.

Planungssicherheit

Anhand der Tabelle können Sie Ihre Personalplanung und -einsätze im Ausland besser koordinieren und steuerliche Konsequenzen frühzeitig berücksichtigen.

Vereinfachte Compliance

Die Tabelle hilft Ihnen dabei, die relevanten Regelungen für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse schnell zu identifizieren und erleichtert somit die Einhaltung steuerlicher Vorschriften.

Mehr Infos

In unserer FAQ-Sammlung finden Sie hilfreiche Fragen und praktische Antworten zum Thema Entsendung.

In unserem Artikel Welche Voraussetzungen gelten für eine Entsendung? haben Sie gleich alles auf einen Blick: einen kurzen Erklärfilm zum Thema und unser Beratungsblatt "Beschäftigung im Ausland" mit vielen Beispielen zur Entsendung.

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