Viele Sozialversicherungsabkommen betreffen nicht alle Zweige der Sozialversicherung. Dann kann es zu doppelten Beitragszahlungen kommen - also in Deutschland und im Einsatzland.
Weitere Details
In vielen der Abkommen ist im Bereich der Rentenversicherung geregelt, dass Auslandsaufenthalte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden können.
Mehr Infos
- Eine Länderübersicht mit den verschiedenen Sozialversicherungszweigen finden in unserem Artikel zu den SV-Abkommen .
- Auf der Seite der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) finden Sie Hinweise zu den Geltungsbereichen der jeweiligen Länder.
- Weitere Fragen zum Thema Rente und Sozialversicherungsabkommen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.