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Viele Sozialversicherungsabkommen betreffen nicht alle Zweige der Sozialversicherung. Dann kann es zu doppelten Beitragszahlungen kommen - also in Deutschland und im Einsatzland.

Weitere Details

In vielen der Abkommen ist im Bereich der Rentenversicherung geregelt, dass Auslandsaufenthalte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden können. 

Mehr Infos

  • Eine Länderübersicht mit den verschiedenen Sozialversicherungszweigen finden in unserem Artikel zu den SV-Abkommen
  • Auf der Seite der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) finden Sie Hinweise zu den Geltungsbereichen der jeweiligen Länder.
  • Weitere Fragen zum Thema Rente und Sozialversicherungsabkommen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.