Kontakt

Ob Urlaub, Krankheit oder andere Gründe: Eine vorübergehende Unterbrechung der Tätigkeit während des Entsendezeitraums gilt nicht als Ende der Entsendung. Der Entsendezeitraum verlängert sich dadurch nicht.

Weitere Details

Wenn Sie die Arbeit über einen längeren Zeitraum aussetzen, können Sie gemeinsam vereinbaren, die Entsendung zu beenden.

Nach einer Pause von mindestens 2 Monaten können Sie dieselbe oder eine andere Person wieder ins Ausland entsenden (wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind).

Weitere Infos und praktische Beispiele zum Thema Arbeiten im Ausland finden Sie in unserem  Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 589 kB) .