Ja, auch wenn Sie jemanden extra für den Auslandseinsatz einstellen, kann es eine Entsendung sein.
Weitere Details
Damit es eine Entsendung nach dem Sozialversicherungsrecht ist, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung bzw. zur Ausstrahlung (vertragslose Drittstaaten) erfüllt sein.
Außerdem muss die Person unmittelbar vor der Entsendung nach deutschem Recht versichert gewesen sein (z. B. innerhalb einer Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen oder für ein kurzes Onboarding bei Ihnen).
Mehr Infos
Lesen Sie dazu auch das Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 284 kB) (oder auf Englisch Information Leaflet Employment Abroad (PDF, 269 kB) ).
In nur 4 Minuten: Das Wichtigste zum Thema Entsendung
Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, haben Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Film.
Entsendung ins Ausland