Eine Entsendung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich für einen Auslandsaufenthalt eingestellt wird.
Weitere Details
Wichtig: Die Voraussetzungen zur Ausstrahlung müssen erfüllt sein. Außerdem muss der Mitarbeiter unmittelbar vor der Entsendung nach deutschem Recht versichert gewesen sein, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen.