In Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz liegt die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung bei 24 Monaten, in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kommt es auf das Abkommen an.

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Wichtig: Auch wenn im Sozialversicherungsabkommen keine Begrenzung angegeben ist, so muss die Entsendung in ihrer Eigenart oder per Vertrag im Voraus zeitlich begrenzt sein, um als solche zu gelten. Diese Regelung gilt auch für Entsendungen in Nicht-EU und Nicht-Abkommenstaaten. 

Erklärfilm Mitarbeitende ins Ausland entsenden

Entsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem Erklärfilm rund um das Thema Entsendung.

Video: Entsen­dung ins Ausland

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Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem ausführlichen Erklärfilm rund um das Thema Entsendung.