Innerhalb der EU: Grundlage für Entsendungen ist die Verordnung EG 883/2004 des EU-Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Außerhalb der EU: Es gelten Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Staaten, in denen länderspezifische Vereinbarungen getroffen wurden.
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Weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Entsendungen:
- Rechtliche Hintergründe und Informationen für die Arbeitspraxis zur Entsendung
- Informationen zu Geltungsbereichen im internationalen Sozialversicherungsrecht finden Sie bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland)