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Wenn kein deutsches Recht ausstrahlt (d. h. die Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt wurden), dürfen gesetzliche Krankenkassen die Versicherung nicht fortführen. Dann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, um nach der Rückkehr wieder in die gesetzliche Kasse aufgenommen zu werden. 

Weitere Details

Das gilt sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vorteile einer Anwartschaft

  • Nach der Rückkehr können Mitarbeitende wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
  • Alle Versicherungszeiten gelten als Vorversicherungszeiten (wichtig für spätere Leistungsansprüche).
  • Familienangehörige, die vorzeitig aus dem Ausland zurückkehren, können einfach wieder bei gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

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