Behandlungskosten für Mitarbeitende im Ausland erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen oft nur teilweise zurück. Die Restkostenversicherung übernimmt die Differenz. So können Arbeitgeber hohe Mehrkosten sparen.
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Ein Beispiel - Behandlung in den USA
Sie entsenden eine Mitarbeiterin für 6 Monate in die USA. Also in ein Land ohne Abkommen zur Krankenversicherung mit Deutschland. Dabei sind die Bedingungen für eine Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts erfüllt.
Das bedeutet: Ihre Mitarbeiterin bleibt in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Während des Aufenthalts muss die Entsendete operiert werden. Die deutsche Krankenkasse erstattet die Kosten, die in Deutschland angefallen wären - in diesem Beispiel sind es 2.000 EUR. In den USA kostete die gleiche Behandlung aber 10.000 EUR. Ohne zusätzliche Absicherung bleiben Sie als Arbeitgeber auf den restlichen 8.000 EUR sitzen.
Wichtig: Wenn die Behandlung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, müssen Sie als Arbeitgeber die Kosten komplett tragen. Zum Beispiel können allein schon durch die medizinische Rückführung erkrankter Mitarbeitender hohe Summen entstehen. Eine Auslands-Restkostenversicherung übernimmt diese Differenz - und Sie sind auf der sicheren Seite.
Was ist die Rechtsgrundlage? Und wo kann ich die Versicherung abschließen?
Mehr Infos zur Rechtsgrundlage und über die Möglichkeiten einer Absicherung Ihrer Mitarbeitenden finden Sie in unserem Artikel:
Mögliche Kostenfalle für Arbeitgeber: Wenn Mitarbeitende im Ausland erkranken