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Sobald die Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt werden -  d. h. wenn deutsches Sozialversicherungsrecht nicht ausstrahlt. Dann gilt der Aufenthalt als reguläre Beschäftigung im Ausland und Sie müssen prüfen, ob eine freiwillige Weiterversicherung oder eine private Absicherung sinnvoll ist.

Weitere Details

Gut zu wissen:

  • Bei Entsendungen bleiben Ihre Mitarbeitenden  grundsätzlich automatisch weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert. Als Arbeitgeber müssen Sie keine zusätzliche Absicherung im Ausland abschließen.
  • Bei regulären Beschäftigungen im Ausland gilt das Sozialversicherungsrecht des Einsatzlandes. Hier müssen Sie prüfen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden während des Auslandseinsatzes absichern. 

Wann gilt die Ausstrahlung?

Damit der Auslandseinsatz als Entsendung gilt, müssen die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sein. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Entgeltabrechnung in Deutschland
  • Weisungsgebundenheit an den deutschen Arbeitgeber

Wann ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?

Wenn kein deutsches Recht ausstrahlt, gilt der Einsatz als reguläre Auslandsbeschäftigung. Klären Sie in diesen Fällen individuell, ob eine freiwillige Weiterversicherung oder eine private Absicherung sinnvoll ist.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber:

  • Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Entsendung und Ausstrahlung. Nutzen Sie dafür gern unser Prüfschema .
  • Informieren Sie sich, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Zweige es abdeckt.
  • Sprechen Sie mit den Beschäftigten rechtzeitig über private Vorsorge, falls kein ausreichender Sozialversicherungsschutz besteht.
  • Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine freiwillige Weiterversicherung in einzelnen Versicherungszweigen, um Ansprüche zu erhalten.
  • In unserer Länderübersicht von A bis Z haben wir wichtige Infos für viele Entsendeländer für Sie zusammengestellt.