Die Visum-Antragstellung ist ausschließlich online möglich, ebenso wie die Terminvereinbarung im jeweiligen Visa-Application-Center. Die Einreisebedingungen sind teilweise streng - Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Bedingungen informieren. Jeder Antragsteller zwischen 14 und 69 Jahren muss einmal persönlich zur Visa-Stelle, um Fingerabdrücke abzugeben. Diese sind an den Reisepass gebunden und gelten für fünf Jahre.

Laut den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts wird empfohlen, Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China zu halten, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.

Weitere Informationen zu den chinesischen Arbeitsvisa haben die deutschen Auslandsvertretungen in China zusammengestellt.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit China ein Sozialversicherungsabkommen  in der Rentenversicherung und in der Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.

Bei Entsendungen nach China können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen VRC/D 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China nur für die Rentenversicherung und für die Arbeitsförderung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in China" der DVKA.