Die Visum-Antragstellung ist ausschließlich online möglich, ebenso wie die Terminvereinbarung im jeweiligen Visa-Application-Center. Die Einreisebedingungen sind teilweise streng - Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Bedingungen informieren. Jeder Antragsteller zwischen 14 und 69 Jahren muss einmal persönlich zur Visa-Stelle, um Fingerabdrücke abzugeben. Diese sind an den Reisepass gebunden und gelten für fünf Jahre.

Weitere Informationen zu den chinesischen Arbeitsvisa haben die deutschen Auslandsvertretungen in China zusammengestellt.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie bei der DVKA in den "Merkblättern Arbeiten in ...": Bitte klicken Sie dort in das Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.