Kontakt

Die Visum-Antragstellung ist ausschließlich online möglich, ebenso wie die Terminvereinbarung im jeweiligen Visa-Application-Center

Die Einreisebedingungen sind teilweise streng - Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Bedingungen informieren. 

Visumfreie Einreise bis 31. Dezember 2025

Deutsche Staatsangehörige brauchen für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen für geschäftliche oder touristische Besuchs- und Transitreisen kein Visum mehr.

Auch weiterhin keine Fingerabdruckpflicht

Die Fingerabdruckpflicht ist bis zum 31. Dezember 2025 aufgehoben.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein. 

Mehr Infos

Einen Überblick über die aktuell geltenden Einreise-Erleichterungen in die Volksrepublik China finden Sie in unserem Artikel " China: neues Antragsverfahren für Visum und andere Einreiseerleichterungen ".