Für Dienstreisen nach Südkorea benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum. Sie können sich nach Vorlage eines gültigen Reisepasses bis zu 90 Tage lang in Südkorea aufhalten. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen hält das Auswärtige Amt bereit. Über die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige informiert außerdem die koreanische Botschaft.

Über die Deutsch-Koreanische Handelskammer erhalten Unternehmen und Arbeitgeber hilfreiche Informationen und Kontakte.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit der Republik Korea ein Sozialversicherungsabkommen  in der Rentenversicherung und in der Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Korea können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen K/D 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei eiligen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
 
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Korea nur für die Rentenversicherung und Arbeitsförderung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Korea" der DVKA.