Kontakt

Gut zu wissen: Auf der Seite der Deutsch-Koreanischen Handelskammer finden Sie mehr Infos und hilfreiche Kontakte.

Einreise und Visum

Deutsche Staatsbürger:innen können für geschäftliche Aufenthalte (Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen) bis zu 90 Tage visafrei nach Südkorea einreisen. Hierfür brauchen Ihre Mitarbeitenden einen gültigen Reisepass (mindestens 6 Monaten Restgültigkeit ab Einreisedatum). 

Die K-ETA (elektronische Reiseerlaubnis) entfällt für Deutsche noch bis Ende 2026.

Bei längeren Entsendungen über 90 Tage brauchen Ihre Mitarbeitenden ein Arbeitsvisum (E-7), das Sie über die koreanische Botschaft oder über das  Hi Korea-Portal beantragen können. 

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. 

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.