Brasilien
Deutsche Staatsangehörige dürfen für geschäftliche Zwecke visumfrei nach Brasilien reisen, wenn sie sich binnen eines halben Jahres maximal drei Monate dort aufhalten.
Es gibt eine Reihe von beruflichen Tätigkeiten, die unter den visumfreien Aufenthalt fallen:
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten
- Teilnahme an Sitzungen
- Vertragsunterzeichnungen
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren
- Beteiligung an Sport- oder Künstlerwettbewerben
Weitere Tätigkeiten sowie alle Bedingungen und Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu finden. Auch finden Sie dort aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.
Wer länger als 90 Tage in Brasilien bleiben möchte, muss vor der Ausreise ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Die brasilianische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite alle wichtigen Hinweise zur Beantragung eines Visums zur Verfügung.
Sozialversicherung
Deutschland hat mit Brasilien ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) auf dem Gebiet der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen nach Brasilien können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen BR/DE 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien nur für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Brasilien" der DVKA.