Japan
Japan ist eine der führenden Industrienationen weltweit - als drittgrößte Volkswirtschaft und Hochtechnologie-Standort pflegt das Land enge Wirtschaftsbeziehungen zur deutschen Industrie.
Einreise und Visum
Deutsche Staatsangehörige brauchen für kurzfristige Geschäftsreisen (bis 90 Tage) kein Visum.
Für längere Entsendungen müssen Arbeitgeber eine Certificate of Eligibility beim Immigration Services Agency of Japan beantragen.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Mehr Infos
Infos zu deutsch-japanischen Wirtschaftsaktivitäten finden Sie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (AHK Japan).