Für Reisen nach Indien sind ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass und ein Visum erforderlich. Es muss vor der Abreise entweder bei einer der beiden indischen Auslandsvertretungen oder als E-Visa im Internet beantragt werden. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem Tourismus-, Geschäfts- oder Konferenzvisum. Nach Empfehlung des Auswärtigen Amts sollten sich Reisende im Vorfeld beim indischen Innenministerium oder im Bureau of Immigration über Touristen- und Arbeitsvisa informieren.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Indien ein Sozialversicherungsabkommen in der Rentenversicherung und Arbeitsförderung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Indien können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen zur Entsendung nach Indien (Vordruck DE/IN 101) von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
 
Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien nur für die Rentenversicherung und Arbeitsförderung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzlich Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Indien" der DVKA.