Arbeitgeber bekommen automatisch eine sogenannte Verdienstausfallbescheinigung von der TK, wenn ein Mitarbeiter für einen erkrankten TK-versicherten Angehörigen Haushaltshilfe leistet. Die erkrankte Person muss diese Haushaltshilfe vorher bei der Techniker beantragt haben. In der Bescheinigung geben Sie z.B. an, wie lange die unbezahlte Freistellung dauert oder welches Nettoentgelt der Mitarbeiter erhalten hätte.

Weitere Details

In der Verdienstausfallbescheinigung, die Sie von der Techniker erhalten, müssen Sie einige Angaben machen. Bitte geben Sie unter anderem an, 

  • in welchem Zeitraum eine unbezahlte Freistellung mit wie vielen Arbeitstagen erfolgt ist,
  • in welcher Höhe Nettoarbeitsentgelt gezahlt worden wäre,
  • ob in dieser Zeit bspw. wegen Urlaub oder Schichtarbeit oder aber aufgrund einer 4-Tage-Woche reguläre freie Arbeitstage angefallen sind
  • oder ob Ihr Arbeitnehmer möglicherweise auch nur stundenweise freigestellt worden ist.

Die Bescheinigung senden Sie dann zurück an die TK .

Mehr zum Thema Haushaltshilfe erfahren Sie und Ihre Beschäftigten im Privatkundenportal der Techniker.