Minijob-Grenze: Was zählt zum Verdienst und was nicht?
Arbeitgeber müssen zu Beginn einer neuen Beschäftigung prüfen, ob ein Minijob vorliegt oder nicht. Doch was gehört alles zum Verdienst eines Minijobbers? Die Minijobzentrale hat übersichtlich zusammengestellt, welche Einnahmen Arbeitgeber zur Berechnung der Verdienstgrenze berücksichtigen müssen.
Es ist immer dann ein Minijob, wenn die beschäftigte Person im Monat durchschnittlich bis zu 556 Euro (2025) verdient. Auf ein Beschäftigungsjahr gerechnet, kann sie also bis zu 6.672 Euro (2025) verdienen. 2026 steigt die Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr.
Wird diese Verdienstgrenze überschritten, ist dies eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Was zählt zum Verdienst? Und was nicht?
Die Minijobzentrale hat zusammengestellt, was zum Verdienst von Minijobbern gezählt werden muss. Zu ihrem Verdienst gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung.
Diese können auch in Form von Geld- oder Sachbezügen oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel Zulagen oder Mehrarbeitszuschläge.
Im Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung sehen Sie, ob eine Einnahme zum Verdienst zählt.
Tipp: Den jeweils aktuellen DRV-Entgeltkatalog finden Sie in der Broschüre Auf den Punkt gebracht: Beiträge.
Einnahmen müssen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein
Einnahmen, die zum Verdienst zählen, müssen mit hinreichender Sicherheit im Beurteilungszeitraum zu erwarten sein.
Das gilt zum Beispiel für einmalige Einnahmen, die den Mitarbeitenden per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zustehen. Solche Einnahmen müssen in die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes einbezogen werden.
Diese Einnahmen müssen nicht berücksichtigt werden
Sind Einnahmen zu Beschäftigungsbeginn zwar möglich, aber nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten? Dann müssen Sie diese nicht berücksichtigen.
Dazu gehören zum Beispiel bezahlte Überstunden bei Mehrarbeit oder ein Weihnachtsgeld, das vom Geschäftsergebnis abhängig ist. Die Auswirkung dieser Einnahmen auf den Verdienst kann erst zum Zeitpunkt der Auszahlung beurteilt werden.
Führen die oben genannten Zahlungen dazu , dass die Minijob-Verdienstgrenze überschritten wird? Dann müssen Sie prüfen, ob die Beschäftigung ein Minijob bleibt.
Sie bleibt es, wenn die Verdienstgrenze nur gelegentlich, nicht vorhersehbar und begrenzt überschritten wird - nämlich maximal in 2 Kalendermonaten pro Jahr bis zum Doppelten des monatlichen Wertes.
2025 wären es maximal 1.112 EUR in den betreffenden Monaten. 2026 liegt dieser Wert bei 1.206 Euro.
Mehr Infos
- Praktischer Rechner: Ob ein Minijob vorliegt, können Sie ganz einfach und schnell ermitteln - mit unserem TK-Minijobrechner .
- FAQ: Weitere Infos zum Thema "Geringfügige Beschäftigung" finden Sie in unserem FAQ-Bereich und natürlich bei der Minijobzentrale.