Bei der Berechnung der Beiträge müssen Arbeitgeber eine ganze Reihe von Besonderheiten beachten: zum Beispiel beim Beitrag für die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung. Wir fassen das Wichtigste zusammen.
Weitere Details
Ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung (KV)
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent gibt es einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent. Er gilt für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das trifft zum Beispiel auf Mitarbeitende zu, die Vorruhestandsgeld erhalten, und auf Rentner, die die Altersvollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Mehr zur Beschäftigung von Rentnern finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 394 kB) .
TK-Zusatzbeitragssatz 2025
Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 2,45 Prozent.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,05 Prozent.
Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz
Was ist das?
Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Jedes Jahr bis Mitte Oktober schätzt ein Expertengremium für das folgende Kalenderjahr, wie hoch die Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds voraussichtlich sein werden. Daraus resultiert eine Empfehlung für den gesetzlichen Zusatzbeitragssatz. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt anschließend die Höhe des gesetzlichen Zusatzbeitragssatzes fest.
Wozu wird der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gebraucht?
Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.
Wie hoch ist der gesetzliche Zusatzbeitragssatz?
- Im Jahr 2025 liegt er bei 2,5 Prozent
- Im Jahr 2026 liegt er bei 2,9 Prozent
Beitragszuschlag und Beitragsabschläge PV
Seit Juli 2023 beträgt der Beitragszuschlag für kinderlose Beschäftigte 0,6 Prozentpunkte. Die Beschäftigten tragen diesen Zuschlag allein. Familien mit Kindern werden jedoch entlastet. Mehr dazu können Sie in unseren FAQ nachlesen.
Arbeitgeberanteil PV in Sachsen
In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil für die Pflegeversicherung geringer. Dafür haben die Beschäftigten in Sachsen einen zusätzlichen freien Arbeitstag, den Buß- und Bettag.
Weitere Ausnahmen und Besonderheiten in der Beitragsberechnung
Auszubildende
Für Azubis mit einem Entgelt bis 325 Euro zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge allein.
Beschäftigte im Übergangsbereich
Die Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber werden unterschiedlich berechnet. Weitere Informationen zu Beschäftigungen im Übergangsbereich entnehmen Sie bitte unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 341 kB) .
Diese Entgeltgrenzen galten bzw. gelten seit 2022:
- seit 01.01.2025: 556,01 Euro bis 2.000 Euro
- 01.01.2024 bis 31.12.2024: 538,01 Euro bis 2.000 Euro
- 01.01.2023 bis 31.12.2023: 520,01 Euro bis 2.000 Euro
- 01.10.2022 bis 31.12.2022: 520,01 Euro bis 1.600 Euro
- 01.01.2022 bis 30.09.2022: 450,01 Euro bis 1.300 Euro
Geringfügig Beschäftigte
Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an. Einzelheiten finden Sie in unserem Beratungsblatt Geringfügige Beschäftigungen (PDF, 544 kB) .
Altersrentner
Altersrentner müssen selbst keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Arbeitgeberanteil fällt allerdings weiter an. Lesen Sie dazu mehr in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 394 kB) .