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Startseite Sozialversicherung Beiträge Beitragsberechnung Wie berechnen Sie als Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung?
Wie berechnen Sie als Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung? Den Beitrag berechnen Sie anhand des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts jeweils für einen bestimmten Abrechnungszeitraum, zum Beispiel für einen Monat. Für Ihre Arbeitspraxis stellen wir Ihnen Arbeitshilfen zur Verfügung wie den TK-Gehaltsrechner oder Berechnungsformeln.
Schnellzugriff Gehaltsrechner Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (Sachsen)
Für die Berechnung müssen Sie das Arbeitsentgelt nur bis zu einer bestimmten Grenze ansetzen: der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze - kurz BBG. Für Entgelt, das darüber liegt, zahlen Sie und Ihre Beschäftigten keine Beiträge.
Wichtig: Bei der Berechnung der Beiträge gibt es Ausnahmen , die Sie kennen sollten. Bei Einmalzahlungen oder Nachzahlungen kann es ebenfalls Besonderheiten geben. Bitte beachten Sie außerdem die Änderungen in der Pflegeversicherung .
Beitragsberechnung: Rechenbeispiele für 2026Nachstehend finden Sie einige Beispiele zur Beitragsberechnung im Jahr 2026. Beispiel 1: Beschäftigte ohne Kinder
So berechnen Sie die monatlichen Beiträge
VersicherungArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Krankenversicherung (KV)
(allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 7,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,69 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,345 %Wie Arbeitgeberanteil
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,9 % 
Rentenversicherung - (RV) 18,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 9,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung - (AV) 2,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 1,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung (PV) 4,2 % Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,8 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,4 %
Beispiel 2: Beschäftigte mit 1 Kind unter 25 Jahren oder alle Kinder sind über 25 Jahre alt
So berechnen Sie die monatlichen Beiträge
VersicherungArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Krankenversicherung (KV)
(allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 7,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,69 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,345 %Wie Arbeitgeberanteil
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,9 % 
Rentenversicherung (RV) 18,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 9,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung (AV) 2,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 1,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung (PV) 3,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,8 %Wie Arbeitgeberanteil
Beispiel 3: Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren
So berechnen Sie die monatlichen Beiträge
VersicherungArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Krankenversicherung (KV)
(allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 7,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,69 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,345 %Wie Arbeitgeberanteil
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,9 % 
Rentenversicherung 18,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 9,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung 2,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 1,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung (PV) 3,35 % Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,8 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x1,55 %
Beispiel 4: Beschäftigte mit 3 Kindern, davon 1 unter 25 Jahren
So berechnen Sie die monatlichen Beiträge
VersicherungArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Krankenversicherung (KV)
(allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 7,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,69 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,345 %Wie Arbeitgeberanteil
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,9 % 
Rentenversicherung 18,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 9,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung 2,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 1,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung (PV) 3,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,8 %Wie Arbeitgeberanteil
Beispiel 5: Beschäftigte mit 3 Kindern, davon 2 Kinder unter 25 Jahren
So berechnen Sie die monatlichen Beiträge
VersicherungArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Krankenversicherung (KV)
(allgemeiner Beitragssatz) 14,6 %
Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 7,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,69 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,345 %Wie Arbeitgeberanteil
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 2,9 % 
Rentenversicherung 18,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 9,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Arbeitslosenversicherung  2,6 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.450 EUR x 1,3 %Wie Arbeitgeberanteil
Pflegeversicherung (PV) 3,35 % Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x 1,8 %Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.812,50 EUR x1,55 %
Bitte beachten Sie die Besonderheiten in der Pflegeversicherung für Sachsen. Hier ist der Arbeitgeberanteil 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Bundesgebiet.Beitragsberechnung für TeilmonateWird die Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats aufgenommen, zum Beispiel nach Ende eines Krankengeldbezuges, müssen Sie zunächst die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendermonat (Teil-BBG) ermitteln.So berechnen Sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (Teil-BBG):1. Schritt: Jahresbeitragsbemessungsgrenze geteilt durch 360 = kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze2. Schritt: Den so ermittelten Betrag der kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze multiplizieren Sie mit der Anzahl der Kalendertage des Teilmonats.3. Schritt: Das Endergebnis runden Sie kaufmännisch auf die zweite Stelle nach dem Komma.Die SV-Beiträge richten sich nach der Teil-BBG:Liegt das erzielte Arbeitsentgelt unter der Teil-BBG, werden die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt berechnet.Liegt das erzielte Arbeitsentgelt über der Teil-BBG, ist die Teil-BBG für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Denn ein höherer Betrag als die BBG darf für den maßgeblichen Teilentgeltzahlungszeitraum nicht zugrunde gelegt werden. Beispiel anteilige BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung (2026)Die Beschäftigung wird in einem Monat für 16 Kalendertage ausgeübt. Das Arbeitsentgelt für den Teilmonat einschließlich Überstunden beträgt 3.600 Euro.Die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage berechnen Sie wie folgt:1. Schritt: Jahres-BBG 77.400 Euro geteilt durch 360 Tage = 215 Euro kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze2. Schritt: 215 Euro multipliziert mit 16 Kalendertagen = 3.440 Euro Teil-BBG3. Schritt: Das gezahlte Arbeitsentgelt in Höhe von 3.600 Euro übersteigt die Teil-BBG und ist daher nur in Höhe von 3.440 Euro beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt die Berechnung mit den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen.Mehr zum ThemaWeitere Infos zur Beitragsberechnung  finden Sie bei TK-Lex.
Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Sie suchen nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .
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