Immer wichtig zum Jahreswechsel: Jahresentgelt berechnen und Versicherungspflicht prüfen
Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hängt ab, ob Beschäftigte versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig gesetzlich krankenversichern können. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen jedes Jahr prüfen, ob Ihre Mitarbeitenden über der Grenze liegen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung genannt. Der Betrag der JAEG wird jährlich neu festgelegt und entscheidet darüber, ob eine Person versicherungspflichtig ist oder nicht.
Beschäftigte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ("krankenversicherungsfrei"), wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt diese Entgeltgrenze übersteigt.
Um festzustellen, ob Ihre Beschäftigten versicherungspflichtig oder -frei sind, müssen Sie als Arbeitgeber jährlich prüfen, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt die JAEG überschreitet. Dabei handelt es sich um eine Prognose. Sie muss möglichst realistisch abbilden, welche Einnahmen im Folgejahr erwartet werden.
Seit 2003 gibt es zwei Grenzwerte: die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.
JAEG: Die Werte für 2025
Die SV-Rechengrößenverordnung 2025 sieht diese Beträge vor:
Allgemeine JAEG
Die allgemeine JAEG gilt für die meisten Beschäftigten. 2025 beträgt sie 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro).
Besondere JAEG
2025 liegt die besondere JAEG bei 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro).
Diese Grenze ist eine Bestandsschutz-Regelung für bestimmte Fälle: Sie gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 die JAEG des Jahres 2002 überschritten hatten und bei einer privaten Krankenversicherung oder in einer privater Krankheitskosten-Vollversicherung (d. h. der komplette Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen ist abgedeckt) versichert waren.
Wann tritt Krankenversicherungsfreiheit ein?
Das hängt davon ab, ob das Gehalt der beschäftigten Person von Anfang an über der JAEG liegt (z. B. gleich bei der Neueinstellung) oder erst im Lauf der Beschäftigung (z. B. durch eine Gehaltserhöhung).
Liegt das Gehalt von Beschäftigungsbeginn an regelmäßig über der JAEG, ist die Person auch von Anfang an krankenversicherungsfrei.
Verdient die Person erst im Lauf der Beschäftigung mehr als die JAEG, gelten diese beiden Bedingungen:
- Die Krankenversicherungspflicht endet nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem die JAEG überschritten wird.
- Krankenversicherungsfreiheit tritt nur ein, wenn das Gehalt auch die JAEG des Folgejahres überschreitet.
Jahresarbeitsentgelt berechnen: Was gehört dazu?
Regelmäßige Zahlungen
Zum Jahresgehalt gehört alles, was regelmäßig gezahlt wird, also das laufende Arbeitsentgelt.
Auch einmalige Einnahmen fließen in das Jahresentgelt mit ein, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gewährt werden. Das sind zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht oder wenn diese als wiederholt freiwillige Leistung (betriebliche Übung) gezahlt werden.
Diese Einnahmen zählen nicht dazu
Nicht zum Jahresentgelt gehören die Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV oder der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind.
Auch Entgeltbestandteile, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, gehören nicht dazu.
Überstunden: Es kommt auf die Art der Abgeltung an
Unregelmäßige Bezüge wie z. B. Überstundenvergütungen, die nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können, zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.
Werden sie allerdings pauschal abgegolten und damit auch gezahlt, wenn keine Überstunden anfallen, gehören sie zum regelmäßigen Jahresentgelt.
Variable Entgeltbestandteile
Variable Entgeltbestandteile werden häufig individuell leistungsbezogen oder abhängig vom Unternehmenserfolg gezahlt. Dann zählen sie auch nicht zum regelmäßigen Entgelt.
Besteht aber Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil, zählen sie dazu. Mehr Infos zu variablen Entgeltbestandteilen finden Sie in unserem Artikel:
Praxishilfe: Berechnung, Entscheidung, spezielle Fälle und Rechenbeispiele
Bei TK-Lex finden Sie die Rechtsgrundlage und umfassende Infos rund um die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts , unter anderem zu diesen Fragen:
- Wie gehen Sie bei schwankenden Gehältern vor?
- Was ist bei mehreren Jobs?
- Wann läuft die Versicherungspflicht ab?
- Wann tritt (wieder) Versicherungspflicht ein?
- Was müssen Sie melden?
JAE-Rechner für Ihre Arbeitspraxis
Mit dem Jahresarbeitsentgeltrechner können Sie das regelmäßige Einkommen Ihrer Beschäftigten ganz leicht berechnen.
Mehr Infos
- Für den schnellen Überblick: Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht und -freiheit finden Sie in unserem Artikel .
- Praktische Beispiele und ausführliche Infos: Unser Beratungsblatt erklärt, was Sie auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt anrechnen, wann Sie es vorausschauend berechnen und was Sie beim Über- oder Unterschreiten der JAEG machen müssen: Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit (PDF, 230 kB)