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Was fällt unter die sogenannten beitragsfreien Zeiten?
In der Regel fallen Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung an. Es gibt aber auch beitragsfreie Zeiten: zum Beispiel während der Elternzeit oder für die Dauer von Entgeltersatzleistungen.Beitragsfreie Zeiten sind zum einen die Elternzeit sowie Zeiten, in denen Ihr Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen erhält. Diese können sein: KrankengeldVerletztengeld oder Übergangsgeld während medizinischer RehabilitationsmaßnahmenMutterschaftsgeld ElterngeldKeine BeitragsfreiheitZahlen Sie jedoch während oben genannten Zeiten das Arbeitsentgelt weiter, so fallen dafür auch die Beiträge für die Sozialversicherung an.
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