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Startseite Sozialversicherung Beiträge Beitragsberechnung Was fällt unter die sogenannten beitragsfreien Zeiten?
Was fällt unter die sogenannten beitragsfreien Zeiten? In der Regel fallen Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung an. Es gibt aber auch beitragsfreie Zeiten: zum Beispiel während der Elternzeit oder für die Dauer von Entgeltersatzleistungen.
Beitragsfreie Zeiten sind zum einen die Elternzeit sowie Zeiten, in denen Ihr Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen erhält. Diese können sein: KrankengeldVerletztengeld oder Übergangsgeld während medizinischer RehabilitationsmaßnahmenMutterschaftsgeld ElterngeldKeine BeitragsfreiheitZahlen Sie jedoch während oben genannten Zeiten das Arbeitsentgelt weiter, so fallen dafür auch die Beiträge für die Sozialversicherung an. 
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