Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent gibt es einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent. Er gilt für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
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Das trifft zum Beispiel auf Mitarbeiter zu, die Vorruhestandsgeld erhalten, und auf Rentner, die die Altersvollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Mehr zur Beschäftigung von Rentnern finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 190 kB) .