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Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze weiter erhöht
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Stattdessen gilt eine gestaffelte Freigrenze. 2026 wird diese Freigrenze weiter erhöht.
Für wen gilt der Solidaritätszuschlag?Aktuell liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent - das gilt jedoch nur für einen Teil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Denn die Höhe des Solidaritätszuschlags ist abhängig von der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der veranlagten Einkommensteuer. Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags von 2019 wurde die Grenze, ab der der "Soli" überhaupt anfällt, immer weiter erhöht. Ab 2021 wurde eine Freigrenze eingeführt, die ca. 90 % der Zahler betraf. An die Freigrenze schloss sich eine gestaffelte Erhebung an. Dadurch sollen insbesondere niedrigere und mittlere Einkommen entlastet werden.Bei welchem Wert liegt die Freigrenze (Nullzone)?Seit 2023 werden die Freigrenzen stetig weiter angehoben. Der Solidaritätszuschlag fällt nur an, wenn die tatsächliche Jahres-Lohnsteuer folgende Werte übersteigt (Nullzone):202620.350 Euro bei Einzelveranlagung40.700 Euro bei Zusammenveranlagung202519.950 Euro bei Einzelveranlagung39.900 Euro bei Zusammenveranlagung202418.130 Euro bei Einzelveranlagung36.260 Euro bei Zusammenveranlagung202317.543 Euro bei Einzelveranlagung35.086 Euro bei ZusammenveranlagungWie funktioniert die gestaffelte Erhebung (Milderungszone)?Liegt die Jahreseinkommensteuer darüber, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe mit 5,5 % erhoben. Stattdessen gilt die Milderungszone. In diesem Milderungsbereich gilt eine besondere Berechnungsmethode: Danach darf der Zuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den Freigrenzen nicht übersteigen (wobei Bruchteile eines Cents außer Betracht bleiben). So wird eine stufenweise Überleitung auf die Vollbesteuerung mit 5,5 % erreicht.Weiterlesen: Alles Wichtige zum SolidaritätszuschlagBei TK-Lex finden Sie einen umfangreichen Artikel zum Solidaritätszuschlag . Dieser enthält ausführliche Erklärungen, Hinweise zu Kinderfreibeträgen, Einmalzahlungen, Minijobs und mehr - sowie die rechtlichen Grundlagen.
TK-Lex; Bundesfinanzministerium
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