Seit dem 1. Oktober 2022 wurde die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro angehoben. Vorher lag sie bei 450 Euro monatlich.

Wer einen Minijobber beschäftigt, darf ihm monatlich im Durchschnitt maximal 520 Euro zahlen bzw. jährlich maximal 6.240 Euro, ohne dass der Beschäftigte sozialversicherungspflichtig wird. Sollte der Lohn in einem Monat mal über 520 Euro liegen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf die Sozialversicherungspflicht aus.

Sobald ein Minijob beginnt, müssen Arbeitgeber das zu erwartende regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für die nächsten zwölf Monate ermitteln. So können sie feststellen, ob ein 520-Euro-Job vorliegt oder nicht.

Auswirkung von erheblichen Schwankungen

In einigen Monaten können die Entgelte schwanken. Bei erheblichen Schwankungen gehen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nicht mehr von einem Minijob aus, auch wenn das jährliche Entgelt unter 6.240 Euro liegt. Von erheblichen Schwankungen spricht man zum Beispiel, wenn eine Tätigkeit einige Monate lang in Vollzeit ausgeführt und entlohnt wird, dagegen in den übrigen Monaten stark reduziert ausfällt. Man könnte so nämlich vermuten, dass ein Arbeitgeber eine Beschäftigung künstlich in die Länge zieht, um sie als Minijob deklarieren zu können.

Betriebsübliche Schwankungen

"Normale" Schwankungen hingegen wirken sich in der Regel nicht auf die Sozialversicherungspflicht aus. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber begründen kann, wieso es zu den Schwankungen kommt und wieso sie betriebsüblich sind. Urlaubsvertretungen sind ein Beispiel für Entgeltschwankungen durch Mehrarbeit.

Auch nicht vorhersehbare Schwankungen zum Beispiel durch Krankheitsvertretungen sind möglich, ohne dass sie sich auf die Geringfügigkeit auswirken. Ein Minijobber kann die 520-Euro-Grenze in solchen Fällen pro Jahr bis zu drei Monate lang überschreiten. Für das Jahr 2021 galt wegen der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung: Vom 1. Juni bis 31. Oktober 2021 durfte die Grenze - die zu der Zeit bei 450 Euro lag - vier Monate lang überschritten werden.