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Startseite Sozialversicherung Beiträge Grenzwerte, Bezugsgrößen und weitere Werte Wie hoch ist die Geringverdienergrenze und für wen gilt sie?
Wie hoch ist die Geringverdienergrenze und für wen gilt sie? Die Geringverdienergrenze gilt für Auszubildende und liegt seit August 2003 unverändert bei 325 Euro. Bis 325 Euro zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein. Wenn Ihre Azubis mehr verdienen, zahlen sie auch selbst Beiträge zur Sozialversicherung.
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