Kontakt

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro (2025: 187,25 Euro). Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Gezahlt wird davon der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. 

Weitere Details

Entwicklungen bis 2019

Bis Ende 2019 mussten Versorgungsbezieher:innen auf ihre gesamten Versorgungsbezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, sobald der Betrag die damalige Freigrenze überschritt. 

Aktuelle Regelung für die Krankenversicherung

Seit Januar 2020 gilt eine neue Regelung für die gesetzliche Krankenversicherung (KV): Beitragspflicht besteht nur noch für den Teil der Versorgungsbezüge, der den monatlichen Freibetrag übersteigt. 

Jährliche Anpassung des Freibetrags

Der monatliche Freibetrag für Versorgungsbezüge  entspricht weiterhin 1/20 der der jeweils gültigen monatlichen Bezugsgröße . Damit verändert sich der Freibetrag jährlich zum 1. Januar.

Was ist Versorgungsbezügen aus anderen Quellen?

Erhalten Ihre ehemaligen Mitarbeitenden Versorgungsbezüge auch aus anderen Quellen, informiert Sie die zuständige Krankenkasse darüber, ob die Bezüge insgesamt über dem Freibetrag liegen. Sie selbst müssen prüfen, sollten aber die Mitteilungen der Krankenkassen beachten und korrekt in der Beitragsabrechnung umsetzen.

Beitragspflicht in der Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung (PV) ist nach wie vor der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig, wenn er 1/20 der jeweils gültigen Bezugsgröße übersteigt.

Monatlicher Freibetrag für Versorgungsbezüge
Zeitraummonatlicher 
Freibetrag 
in EUR
Welcher Teil des Versorgungsbezugs ist beitragspflichtig?
01.01.2026 -
31.12.2026
197,75
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2025 - 31.12.2025187,25
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2024 - 31.12.2024176,75
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2023 - 31.12.2023169,75
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2022 - 31.12.2022164,50
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2021 - 31.12.2021164,50
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2020 - 31.12.2020 159,25
  • KV: Nur der Betrag über dem Freibetrag (davon muss der allgemeinen KV-Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz gezahlt werden.).
  • PV: Gesamter Versorgungsbezug, wenn dieser höher als Freibetrag ist.
01.01.2019 - 31.12.2019155,75Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2018 - 31.12.2018152,25Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2017 - 31.12.2017148,75Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2016 - 31.12.2016145,25Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2015 - 31.12.2015141,75Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2014 - 31.12.2014138,25Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.
01.01.2013 - 31.12.2013134,75Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze.