Wer früher in Rente geht, darf aktuell nur begrenzt dazuverdienen, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ansonsten kann sich das auf die Höhe der Rente auswirken. Das soll ab 2023 geändert werden: Die Grenzen sollen entfallen.
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Altersrentner können zusätzlich zu ihrem Rentenbezug arbeiten. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat und eine Vollrente bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen.
Wer aber noch unterhalb der Regelaltersgrenze liegt, muss die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Wird die Grenze nämlich überschritten, kann das zu Rentenkürzungen führen. Mit dem Sozialschutz-Paket wurde die Grenze aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro angehoben. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde die Grenze auf 46.060 Euro erhöht.
Der Regierungsentwurf des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes sieht nun vor, die Hinzuverdienstgrenzen abzuschaffen. Künftig sollen alle Altersrentner hinzuverdienen können, soviel sie wollen - unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben oder nicht.
Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten sieht die geplante Gesetzeslage etwas anders aus: Für sie sollen auch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen gelten. Diese sollen sich allerdings an der verbleibenden Arbeitskraft orientieren und zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht werden.
Der Regierungsentwurf des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes wurde am 31. August 2022 veröffentlicht und befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.