Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2024
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde zum 1. Januar 2024 leicht angehoben: auf 1,7 Prozent. 2023 waren es 1,6 Prozent und 2022 waren es 1,3 Prozent.
Zusatzbeitragssatz der TK bleibt 2024 stabil
Auch 2024 beträgt der Zusatzbeitragssatz der TK 1,2 Prozent. Das hat der TK-Verwaltungsrat im Dezember 2023 für das Jahr 2024 bekanntgegeben.
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbetragssatz 2024
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Jeweils bis zum 1. November wird er bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr.
Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest.
Durchschnittlicher gesetzlicher Zusatzbeitragssatz veröffentlicht
Für 2024 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 1,7 Prozent festgelegt (Bundesanzeiger v. 31.10.2023).
2023 lag er bei 1,6 Prozent. 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent.
Für wen gilt der durchschnittliche gesetzliche Zusatzbeitragssatz?
Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
Jede Kasse kann einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen, der den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz ergänzt. Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent.