Einmalzahlungen sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Sind sie steuerpflichtig, fallen grundsätzlich auch Beiträge zur Sozialversicherung an. Die häufigsten Einmalzahlungen sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Die Einmalzahlungen ordnen Sie dem Abrechnungsmonat zu, in dem Sie sie auszahlen. 

Weitere Details

Einmalzahlungen werden auch Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen genannt. 

In unserem Beratungsblatt stellen wir Ihnen die Beitragsberechnung übersichtlich und verständlich dar. Zahlreiche Beispiele bieten eine praktische Arbeitshilfe.

Märzklausel

Sofern Sie die Einmalzahlung in den Monaten Januar bis März eines Jahres leisten, müssen Sie die Märzklausel beachten. Was das ist und wie die Berechnung der Beiträge dann funktioniert, zeigen wir an einem Beispiel .