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Im Fokus steht nicht nur die Bürokratie - sondern vor allem der Mensch. Das betont Marcel Schmutzler von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in unserem Podcast Global gesprochen - der TK-Podcast für internationale Beschäftigung.

Er kennt die Chancen und Herausforderungen aus der Praxis - und hat klare Empfehlungen für Sie.

So bereiten Sie internationale Auszubildende gut vor:
To-doWas bedeutet das?
Ausbildungssystem erklärenDas duale System (betriebliche Praxis + Berufsschule) in Deutschland ist einzigartig und im Ausland oft unbekannt. Um Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden, sollten Sie den Ausbildungsaufbau und -ablauf frühzeitig erklären und die Besonderheiten Ihrer Ausbildung herausstellen.
Praktika anbietenEin Kennenlernen vorab hilft beiden Seiten. Ein guter Weg sind Schnupperpraktika. Die jungen Menschen lernen neben dem Betrieb auch das Wohnumfeld und den Alltag in Deutschland kennen. Das senkt die Abbruchquote.
Spracherwerb unterstützenDeutschkenntnisse sind für EU-Staatsbürger:innen zwar keine rechtliche Voraussetzung für einen Ausbildungsvertrag, aber entscheidend für den Ausbildungserfolg. Helfen Sie den  Auszubildenden, einen vorbereitenden Sprachkurs zu finden und zu finanzieren, um das Sprachniveau B2 zu erreichen.

Tipp: Goethe-Institute und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bieten vorbereitende Sprachkurse.
Mehrere Auszubildende aus einem Land einstellenWenn es die Größe Ihres Unternehmens zulässt, kann es hilfreich sein, mehrere Auszubildende aus demselben Land einzustellen. Das wirkt Heimweh entgegen. Denn die jungen Leute können sich austauschen und fühlen sich weniger allein.
Integration kreativ gestaltenStellen Sie Ihren Beschäftigten z. B. Fahrräder zur Verfügung und vernetzen Sie sie mit Auszubildenden aus anderen Betrieben in der Region. Oder bieten Sie Ihnen die Möglichkeit, in (Sport-) Vereinen aktiv zu werden. Das hilft beim Ankommen in Deutschland.
Wohnsituation bedenkenAuch hier hilft die Vernetzung der Auszubildenden. So können sie z. B. WGs gründen. Vielleicht können Sie oder andere Beschäftigte auch ein Gästezimmer zur Verfügung stellen, um vorübergehend eine Bleibe zu bieten. Das führt oft zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Wer braucht (k)ein Visum?

EU-/EWR-Staatsangehörige

EU-/EWR-Staatsangehörige, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, brauchen keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.

Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige

Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige brauchen ein Visum für die Ausbildung.

Voraussetzungen für ein Visum

Um ein Visum zu bekommen, müssen die angehenden Auszubildenden (neben dem konkreten Ausbildungsplatz) diese beiden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Bei betrieblichen Ausbildungen liegt die Grenze bei 990 EUR monatlich. Wer weniger verdient, braucht ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung, um nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
     
  2. Die Deutschkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau B1 liegen.

Gut zu wissen: Bei einer betrieblichen qualifizierten Berufsausbildung bzw. dualen Ausbildung muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Visumerteilung zustimmen. 

Diese prüft z. B., ob ausländische Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren, das automatisiert abläuft.

Für reglementierte Berufe (z. B. in der Pflege oder im Ingenieurswesen) muss der Schulabschluss in Deutschland anerkannt werden.

Tipp: Die ZAV bietet Ihnen praktische Unterstützung von der Rekrutierung bis zur Integration - unter anderem in Form von:

  • Beratung und Information (z. B. zu rechtlichen und organisatorischen Fragen, Förderprogrammen)
  • gezielten Rekrutierungsprojekten in ausgewählten Herkunftsländern
  • Vermittlung von passenden Auszubildenden und Fachkräften
  • Jobbörse, die auch im Ausland genutzt wird
     

Mehr Infos

Ausführliche Infos zu den Einreisebedingungen und zur Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende aus dem Ausland finden Sie bei Make-it-in-Germany

Das Thema interessiert Sie? Dann haben wir einen Podcast-Tipp für Sie! 
Hier geht's zur Folge Azubis aus dem Ausland einstellen - kein Allheilmittel, aber eine Möglichkeit vom 15. Oktober 2024

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