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Deutsche Reisende können mit einem gültigen Reisepass je nach Reisezweck, Route und Aufenthaltsdauer entweder bei Ankunft ein Visa on Arrival erhalten oder vorab bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Prüfen Sie deshalb vor der Abreise, welche Möglichkeit für den geplanten Aufenthalt am besten passt.

Für Geschäftsreisende/Entsandte gilt: Gespräche, Meetings und Verhandlungen sind im Rahmen eines Visa on Arrival in der Regel erlaubt. Sobald die Tätigkeit jedoch über reine Geschäftsgespräche hinausgeht, kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein - z. B. bei einer Nebentätigkeit außerhalb einer Entsendung. Ohne die notwendige Erlaubnis kann es bei der Einreise zu sofortigen Sanktionen kommen, die den Aufenthalt gefährden.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Reisepass: muss zum Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Visum‑Option: Visa on Arrival - praktisch für kurze Aufenthalte und bestimmte Zwecke.
  • Vorab‑Visum - nötig bei längeren Aufenthalten oder speziellen Reiserouten.
  • Arbeitserlaubnis: Prüfen Sie, ob die geplanten Tätigkeiten über ein reines Gespräch hinausgehen.
  • Beantragen Sie die benötigte Erlaubnis rechtzeitig bei der indonesischen Auslandsvertretung, um Sanktionen zu vermeiden.
  • Fristen einhalten: Sowohl Visum‑ als auch Arbeitserlaubnis‑Anträge sollten mit ausreichend Vorlaufzeit gestellt werden, damit es nicht zu Verzögerungen kommt.

Digitale Einreisekarte verpflichtend

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen alle Passagiere, die über einen internationalen Flughafen Indonesiens einreisen, eine digitale Einreisekarte (Arrival Card) vorlegen.

Einfach online ausfüllen - Ihre Mitarbeitenden können die Karte bereits bis zu 72 Stunden vor der geplanten Ankunft über die Plattform All Indonesia ausfüllen. Die digitale Karte beinhaltet unter anderem eine Zollerklärung. Damit wird die bisher notwendige Papierformular‑Einreichung überflüssig.

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.

Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.

Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 

Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Botschaft von Indonesien in Berlin, Die informiert auf ihrer Webseite über die Einreisebedingungen für die verschiedenen Personengruppen.