Malaysia
Zahlreiche deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Kontakte nach Malaysia und engagieren sich dort in verschiedenen Branchen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts hat der einstige Rohstofflieferant inzwischen den Status eines diversifizierten Industriestandorts mit einem mittleren Einkommensdurchschnitt erreicht.
Für kurze Reisen nach Malaysia von bis zu drei Monaten ist der Aufenthalt für deutsche Staatsbürger ohne ein Visum möglich. Generell werden von allen Einreisenden Fingerabdrücke erhoben. Weitere aktuelle Hinweise zu Einreise und Sicherheit sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu finden. Informationen zu konsularischen Angelegenheiten erteilt die malaysische Botschaft in Berlin. Die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer steht bei Fragen rund um unternehmerische Aktivitäten zur Seite.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Malaysia besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Bei Entsendungen nach Malaysia können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.