Malaysia
Zahlreiche deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Kontakte nach Malaysia und engagieren sich dort in verschiedenen Branchen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts hat der einstige Rohstofflieferant inzwischen den Status eines diversifizierten Industriestandorts mit einem mittleren Einkommensdurchschnitt erreicht.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Informationen zu konsularischen Angelegenheiten erteilt die malaysische Botschaft in Berlin. Die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer steht bei Fragen rund um unternehmerische Aktivitäten zur Seite.