Südafrika
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum. Bei Einreise wird gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins in der Regel eine Besuchsgenehmigung ("visitor’s visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage, erteilt. Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Die südafrikanische Botschaft in Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Einreisebedingungen und Visamöglichkeiten.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.