Taiwan
Taiwan gehört zu den wichtigsten Handelspartnern der deutschen Wirtschaft in Asien. Nach Angaben des Auswärtigen Amts haben Unternehmen aus der Bundesrepublik ihre Investitionen in Taiwan in der jüngsten Vergangenheit deutlich erhöht.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:
Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)Auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Visaregelungen
Deutsche Staatsbürger benötigen für Taiwan kein Visum, wenn sie weniger als 90 Tage bleiben und einen Reisepass sowie ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen können. Soll ein Mitarbeiter länger als 90 Tage im Rahmen einer Entsendung in Taiwan bleiben, ist vor der Einreise ein Visum einzuholen. Visa-Anträge werden über das Bureau of Consular Affairs gestellt.