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Startseite Sozialversicherung Versicherung Minijobs, Übergangsbereich und kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeit) Wann sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Übergangsbereichs beschäftigt?
Wann sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Übergangsbereichs beschäftigt? Mitarbeitende sind im Übergangsbereich beschäftigt, wenn sie im Jahr 2026 regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro erhalten (202: 556,01 Euro bis 2.000 Euro).
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich
Hinweis zum regelmäßigen Arbeitsentgelt: Liegt das Entgelt in einzelnen Monaten nur deshalb zwischen diesen Werten, weil es für einen Teilmonat gezahlt wird oder wegen Kurzarbeit verringert ist, können Sie die Regeln für den Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) nicht anwenden.Übergangsbereich 2022 bis heute2026: 603,01 Euro bis 2.000 Euro2025: 556,01 Euro bis 2.000 Euro2024: 538,01 Euro bis 2.000 Euro2023: 520,01 Euro bis 2.000 Euro01.10. bis 31.12.2022: 520,01 Euro bis 1.600 Euro01.01. bis 30.09.2022: 450,01 Euro bis 1.300 Euro
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