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Zu einem Kompressionsprodukt können unterschiedliche weitere Zurichtungen und  Zubehöre nötig werden. Diese finden Sie im Anhang 5 zur Anlage 17 des Orthopädie-Technik-Vertrags und können nur abgerechnet werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. 

Beispiel: 
Sie wollen einen maßgefertigten flachgestrickten Kompressionsschenkel-Strumpf der Klasse II mit einem Haftrand und schrägem Abschluss als Erstversorgung mit uns abrechnen.

Welches Produkt wollen Sie abrechnen?Positionsnummer/
Abrechnungs-Nr.
(ABR.-Nr.)
 
Produktbesonderheit (PBH)Versorgungsform (KZH)

Hauptposition:

Kompressionsschenkel-Strumpf 
KKL II, Erstversorgung, 
1 Strumpf

17.06.16.1XXX020100000000

zugeordnete Position:

Haftrand

17.99.99.2008 05

zugeordnete Position:

schräger Abschluss

17.99.99.2026 05

Beispiel: 
Sie wollen 

  1. eine Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Erstversorgung und 
  2. eine weitere Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Folgeversorgung 

mit uns abrechnen. 

Erst- (1.) & Folgeversorgung (2.)Welches Produkt wollen Sie abrechnen?Positionsnummer/
Abrechnungs-Nr.
(ABR.-Nr.)
 
Produktbesonderheit (PBH)Versorgungsform (KZH)
1.

Hauptposition:

Kompressionsstrumpfhose
KKL II, Erstversorgung 

17.06.17.1XXX 00
 

zugeordnete Position:

geschlossene Fußspitze

17.99.99.2025 05
2.

Hauptposition:

Kompressionsstrumpfhose 
KKL II, Folgeversorgung 

17.06.17.1XXX 10
 

zugeordnete Position:

geschlossene Fußspitze

17.99.99.2025 05