Zu einem Kompressionsprodukt können unterschiedliche weitere Zurichtungen und  Zubehöre nötig werden. Diese finden Sie im Anhang 5 zur Anlage 17 des Orthopädie-Technik-Vertrags und können nur abgerechnet werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. 

Beispiel: 
Sie wollen einen maßgefertigten flachgestrickten Kompressionsschenkel-Strumpf der Klasse II mit einem Haftrand und schrägem Abschluss als Erstversorgung mit uns abrechnen.

Welches Produkt wollen Sie abrechnen?

Positionsnummer/
Abrechnungs-Nr.
(ABR.-Nr.)
 

Produktbesonderheit (PBH)

Versorgungsform (KZH)

Hauptposition:


Kompressionsschenkel-Strumpf 
KKL II, Erstversorgung, 
1 Strumpf

17.06.16.1XXX

0201000000

00

zugeordnete Position:


Haftrand

       17.99.99.2008

05

zugeordnete Position:


schräger Abschluss

       17.99.99.2026

05

Beispiel: 
Sie wollen 

  1. eine Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Erstversorgung und 
  2. eine weitere Strumpfhose mit geschlossener Fußspitze als Folgeversorgung 

mit uns abrechnen. 

Welches Produkt wollen Sie abrechnen?

Positionsnummer/
Abrechnungs-Nr.
(ABR.-Nr.)
 

Produktbesonderheit (PBH)

Versorgungsform (KZH)

1.

Hauptposition:


Kompressionsstrumpfhose
KKL II, Erstversorgung 

17.06.17.1XXX

00

zugeordnete Position


geschlossene Fußspitze

       17.99.99.2025

05

2.

Hauptposition:


Kompressionsstrumpfhose 
KKL II, Folgeversorgung 

17.06.17.1XXX

10

zugeordnete Position:


geschlossene Fußspitze

       17.99.99.2025

05