Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Details

Ausnahmen sind zum Beispiel:

  • wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums Krankenversicherungspflicht eintritt oder
  • durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
  • Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I)

Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.
Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene

  • das 55.Lebensjahr vollendet hat und
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war.

Trifft dies zu, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.