Ja, wichtig ist jedoch, dass auf dem Mitgliedschaftsantrag auch der Arbeitgeber vermerkt ist, bei dem die Frau während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit angestellt ist.
Weitere Details
Wenn die Frau pflichtversichert ist, ist die Mitgliedschaft während Mutterschutz/Elternzeit beitragsfrei.
War die Frau vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit als Arbeitnehmerin freiwillig versichert (z.B. wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder als Beamtin) muss geprüft werden, ob sie Anspruch auf die Familienversicherung hat. Ist ihr Mann in der PKV, besteht dieser Familienversicherungsanspruch nicht und sie muss sich in der GKV beitragspflichtig weiterversichern.