Ja.

Weitere Details

Wenn die Person pflichtversichert ist, ist die Mitgliedschaft während Mutterschutz/Elternzeit beitragsfrei.

War die Person vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit als Arbeitnehmerin freiwillig versichert (z. B. wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder als Beamtin)  muss geprüft werden, ob sie Anspruch auf die Familienversicherung hat. Ist sie nicht verheiratet oder ihr Mann ist in der PKV, besteht dieser Familienversicherungsanspruch nicht und sie muss sich in der GKV beitragspflichtig weiterversichern.